Halten Sie ihre Mobilität im Alter aufrecht
Elektromobilität
Elektromobile – auch als Seniorenmobile oder E-Scooter bekannt – sind offene Leichtfahrzeuge. Sie sind ausladend und haben große Abmessungen, daher kommen sie vorwiegend im Außenbereich zum Einsatz. Mit einem Elektromobil erweitert sich der Bewegungsradius um den Wohnort erheblich.
Arztbesuche, Behördengänge und Einkäufe lassen sich komfortabel erledigen. Wie bei den anderen Hilfsmitteln beteiligen sich die Krankenkassen anteilig oder komplett an den Kosten – die Verschreibung vorausgesetzt.
Rollstuhl
Auf Rollstühle sind Menschen angewiesen, die nicht gehen können. Das kann etwa nach einem Unfall, einer Erkrankung oder durch eine angeborene Behinderung der Fall sein. Benötigen Senioren einen Rollstuhl, wird er vom behandelnden Arzt verschrieben, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.
Die Krankenkasse beteiligt sich in der Regel an den Kosten für ein Standardmodell. Das ist jedoch fallabhängig. Multiple-Sklerose-Patienten brauchen mitunter spezielle Ausführungen, die teurer sind. Auch diese können Pflegekassen im vollen Umfang übernehmen.
Rollatoren
Auch Rollatoren sind Klassiker unter den Hilfsmitteln. Dabei handelt es sich um solide verarbeitete Metallkonstruktionen auf Rädern, die mit Griffen, Ablagen, Fächern und Bremsen ausgestattet sind. Während des Gehens dienen sie als mobile Stütze. Sie eignen sich sowohl für die Benutzung in den eigenen vier Wänden als auch auf Gehwegen. Fällt das Gehen schwer, so dient eine Ablage als provisorische Sitzfläche. Sie ist für kurzzeitige Verschnaufpausen ideal. Kleine Einkäufe lassen sich Netze und Fächer ohne große Kraftanstrengung transportieren.
Die Preise für Rollatoren variieren. Ein Basismodell übernimmt die Krankenkasse anstandslos, wenn es vom Arzt verschrieben wurde. Standardausführungen erfüllen zwar ihren Zweck, sie lassen sich jedoch nicht als Leichtgewichte bezeichnen. Wer an einem anderen Modell interessiert ist, der benötigt ein spezielles Rezept. In diesem muss vermerkt sein, dass die anvisierte Gehhilfe aufgrund einer Erkrankung notwendig ist. Auch bei dem teureren Modell gibts einen Zuschuss von der Krankenkasse. Diese übernimmt allerdings nur die Kosten für einen Basisrollator.
Gehstock
Der Gehstock ist der gängigste Vertreter unter den Hilfsmitteln. Seit Beginn der Menschheitsgeschichte hat er sich im Alltag bewährt. Heutige Modelle sind mit knorrigen Ästen nicht zu vergleichen. Ein medizinischer Gehstock dient als austarierte Stütze, die Unsicherheiten beim Gehen souverän ausgleicht. Dabei wird der Bewegungsapparat entlastet. Ein ergonomisch geformter Griff erleichtert die Benutzung. Wird das Hilfsmittel vom Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.