Aufstehhilfen

werden auf Rezept zum Teil von der Kranken- oder der Pflegekasse bezahlt

Ein Stück Selbstständigkeit bewahren mit Bettaufstehhilfen

Es ist leider so: Die Beweglichkeit lässt im Alter nach. Krankheiten können diesen Prozess beschleunigen. Damit wird es immer schwieriger, den Alltag ohne Hilfe zu bewältigen. Ein zentraler Moment ist dabei das Aufstehen aus dem Bett: Schafft man es noch allein oder nicht? Mit Hilfsmitteln wie Bettleiter, Bettgalgen oder Haltegriff können viele diese Klippe am Morgen überwinden und sich so noch ein Stück Selbstständigkeit bewahren. Die Kosten für derartige Hilfsmittel werden bei Bedarf von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen.

Bettaufstehhilfen sind geeignet für alle, die noch genug Kraft in den Armen und im Oberkörper haben und ihre Bewegungen einigermaßen koordinieren können. Dann ist die Benutzung gleichzeitig ein sinnvolles Trainingsprogramm, mit dem die verbliebenen Fähigkeiten geübt und erhalten werden. Nicht geeignet sind die meisten Bettaufstehhilfen allerdings für Menschen mit Schulterbeschwerden. Auch Menschen mit fortgeschrittener Demenz nutzt die Aufstehhilfe meist nichts, weil sie Probleme damit haben, die Funktion zu erfassen und sich davon irritieren lassen.

Bettaufstehhilfe

Bettaufstehhilfen: Diese Varianten gibt es:

Trapezgriff: Der Trapezgriff, auch Aufrichter oder Bettgalgen genannt, ist vermutlich die bekannteste Aufstehhilfe. Sie ist Standard an Krankenhausbetten. Die Aufhängung wird entweder an der Wand angebracht oder ist an einem mitgelieferten freistehenden Ständer montiert. Mithilfe des herunterhängenden Trapezgriffs können Sie oder Ihr Angehöriger sich in Sitzposition hochziehen. Bevor ein Exemplar für eine übergewichtige Person bestellt wird, sollten Sie allerdings auf das zulässige Gewicht des gewählten Geräts achten. Die Preise beginnen bei 80 Euro.

Bettleiter: Eine einfache und preiswerte Variante der Bettaufstehhilfe ist die Bettleiter. Sie ähnelt meist Strickleiter, ist aber für die Arme gedacht – man zieht sich daran hoch. Eine Bettleiter ist bereits ab 15 Euro erhältlich.

Haltegriff und Seitengitter: Der Haltegriff ist ebenfalls eine einfache und preiswerte Aufstehhilfe für das Bett, hat aber auch noch eine andere Funktion: Er schützt davor, versehentlich aus dem Bett herauszurollen. Befestigt wird er unter der Matratze auf dem Lattenrost. Seitengitter werden ebenso angebracht und funktionieren ähnlich, sind aber noch höher und länger. Ein Haltegriff oder ein Seitengitter helfen auch nachts beim Umdrehen. Bei der Montage muss darauf geachtet werden, dass der Griff oder das Gitter nicht die Beine beim Aussteigen behindert. Die Preise beginnen bei 25 Euro für das einfachste Modell.

Boden-Decken-Stange: Eine Boden-Decken-Stange ist eine vergleichsweise teure Variante, die aber ihre Vorteile hat: Sie bietet auf ihrer gesamten Länge Halt. Die Stange wird neben dem Bett zwischen Boden und Decke eingeklemmt. Dazu ist kein Werkzeug notwendig. Die Stange ist mit einem Haltegriff versehen, der in der Höhe verschiebbar ist und so optimal platziert werden kann. Eine Boden-Decken-Stange kann auch an anderen Stellen in der Wohnung Sicherheit bieten. Sie ist ab 250 Euro erhältlich.

Bettaufstehhilfen: Auswahl und Finanzierung

Welche Bettaufstehhilfe ist die richtige für Sie oder Ihren Angehörigen? In einem Sanitätshaus lassen sich meist verschiedene Modelle testen. Überlegen Sie, ob Ihnen eher eine seitliche oder eine mittige Lösung mehr zusagt und welche Bewegungen Sie oder Ihr Angehöriger noch problemlos ausführen können.

Haben Sie Schulterprobleme und sind im Zweifel, ob eine Bettaufstehhilfe für Sie geeignet ist, sprechen Sie darüber mit Ihrem Arzt. Er wird Sie beraten können, welche Hilfen für Sie geeignet sind und kann Ihnen dafür auch ein Rezept ausstellen. Die Bettaufstehhilfe wird dann von der Krankenkasse bezahlt. Haben Sie oder Ihr Angehöriger bereits einen Pflegegrad, können Sie das Gerät auch dort beantragen. Bettaufstehhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Die Kassen können einen Eigenanteil von bis zu zehn Prozent verlangen, aber höchstes 25 Euro.

Die häufigsten Fragen

Die handelsüblichen Bettaufstehhilfen bieten einen festen Angriffspunkt, an dem man sich hochziehen kann – entweder nach vorn (Bettleiter), nach oben (Trapezgriff) oder seitlich (Haltegriff, Boden-Decken-Stange). Diese Hilfsmittel nutzen nur dann etwas, wenn die betreffende Person noch ausreichend Kraft in den Armen hat. Nicht geeignet sind diese einfachen Bettaufstehhilfen für Menschen mit Schulterproblemen und für Menschen mit fortgeschrittener Demenz.

Ihr Arzt kann Ihnen eine Aufstehhilfe verschreiben, wenn Sie ihm schildern, dass Sie eine solche brauchen. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie diese auch bei der Pflegekasse beantragen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent, maximal 25 Euro.

Wer mit welcher Aufstehhilfe am besten zurecht kommt, hängt von den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen ab. Reicht die Bettleiter, um sich hochzuziehen oder möchte man doch lieber direkt nach oben in einen Trapezgriff greifen? Vielleicht fühlt man sich nachts besser, wenn es einen seitlichen Halt gibt, der auch beim Umdrehen hilft. In manchen Sanitätshäusern ist es möglich, die Varianten zu testen. Ist das Hilfsmittel nicht für Sie, sondern für einen Angehörigen bestimmt, sprechen Sie am besten vorher darüber.

Ohne Muskelkraft und eine gewisse Beweglichkeit sind die einfachen Bettaufstehhilfen nicht anzuwenden. Dann geht es nicht mehr ohne fremde Hilfe. Pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte können schwer eingeschränkte Personen sicher mit einem Patientenlifter aus dem Bett in den Rollstuhl setzen. Dieser Lifter verfügt über einen Motor und hebt auch schwergewichtige Pflegebedürftige. Die Kosten für ein solches Gerät können sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegekasse übernommen werden.