Häusliche Pflege – die wertvolle Alternative zum Heim
Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland werden in den heimischen vier Wänden versorgt. Oft übernehmen Angehörige die Betreuung, die ohne externe Hilfe nur selten zu bewerkstelligen ist. Ein externer Pflegeanbieter ist hier der richtige Ansprechpartner, um eine vollumfängliche Pflege im vertrauten Umfeld zu Hause zu gewährleisten.
Kurzzeit- und 24-Stunden-Pflege als Varianten
Mit einer 24-Stunden-Pflege entscheiden Sie sich für die umfassendste Pflegeart überhaupt. Hier steht eine Pflegekraft rund um die Uhr zur Verfügung, die mit im gleichen Haushalt wohnt. Neben der pflegenden Tätigkeit ist sie ein wichtiger sozialer Ansprechpartner für die pflegebedürftige Person, die sich auch um den Gang zum Supermarkt, Spaziergänge oder die Begleitung zu Arztbesuchen kümmern. Speziell für den Notfall ist die 24-Stunden-Pflege direkt vor Ort und kann weiterhelfen.
Achtung: Auch eine 24-Stunden-Pflege darf nur mit entsprechender Qualifikation Aufgaben der medizinischen Pflege übernehmen. Fehlt eine solche Qualifikation, muss weiterhin auf einen externen Pflegedienstleister vertraut werden. Alleine examinierte Pflegekräfte dürfen aus nachvollziehbaren Gründen Spritzen setzen, Katheter wechseln und ähnliche Aufgaben übernehmen.
Sofern diese Art von Pflege individuell sinnvoll ist, sollte ein entsprechender Wohnraum für die pflegende Person geschaffen werden. Sie benötigt einen Schlafplatz und ein eigenes Zimmer, damit eine freie Gestaltung der Freizeit möglich und etwas Privatsphäre gewährleistet ist.
Die Kosten für eine solche Pflegekraft variieren stark je nach Anbieter und Qualifikation, das Spektrum reicht von 1.900 bis 5.000 Euro pro Monat. Dies kann weiterhin günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim sein. Teile der Kosten lassen sich über das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag finanzieren.
Falls das private Budget nicht ausreicht, kann auch eine stundenweise Betreuung oder eine Kurzzeitpflege über einen bestimmten Zeitraum interessant sein. Hier kommen Pflegekräfte täglich zu einer vereinbarten Zeit ins Haus. Grob lässt sich hier mit einem Stundenlohn zwischen 25 und 40 Euro kalkulieren, zur Deckung ist der Entlastungsbetrag ideal geeignet. Falls die Hilfe nur über einen kurzen Zeitraum beansprucht wird, sollte die Finanzierung über die Mittel der Verhinderungspflege erfolgen.
Bei der Auswahl einer Pflegekraft sollten Sie sich auf spezialisierte Agenturen im Internet verlassen. Vermittelt werden im Regelfall Pflegekräfte aus Osteuropa, die nach dem Entsendungsprinzip arbeiten. Die Vermittlung verläuft vergleichsweise schnell, oft kann schon nach wenigen Tagen auf eine Entlastung gehofft werden. Ideal, wenn ein unerwartetes Ereignis für einen schnellen, externen Pflegebedarf sorgt.
24 Stunden Pflege
- Die Pflege beim günstigen Entsendungsmodell kostet Sie 1.900 bis 3.000 Euro im Monat.
- Ihre Pflegekraft wird nach dem Vertragsabschluss bereits nach 5-7 Tagen im Einsatz sein.
- Profitieren Sie von einer Pflegekraft, die sich um die Betreuung, Pflege und den Haushalt kümmert.
Vorteile einer häuslichen Pflege
Der Pflegebedürftige kann sich bei einer Pflege zu Hause auf eine Betreuung in einer vertrauten Umgebung einstellen. Auch Angehörige wissen dies zu schätzen, wobei die heimische Pflege mit allerlei Herausforderungen verbunden ist. Speziell Berufstätige finden selten ausreichend Zeit, um die Pflege eines Angehörigen mit der Arbeit zu verbinden.
Je weiter die Pflegebedürftigkeit voranschreitet, umso stärker geraten Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Hier sollte auf eines der etablierten Modelle zurückgegriffen werden, wie sich die Pflege daheim sinnvoll ergänzen lässt.
Teilweise oder vollständig kann die Versorgung zu Hause durch externe Fachkräfte und Anbieter übernommen werden. Diese Ansprechpartner sorgen für eine adäquate Entlastung, die speziell bei einem hohen Pflegebedarf oder einer Demenzerkrankung essenziell ist.
Da sich plötzliche Veränderungen im Umfeld negativ auf den Gesundheitszustand auswirken können, ist die Betreuung zu Hause immer einem Umzug ins Pflegeheim oder einem Krankenhausaufenthalt vorzuziehen. Wird dieser medizinisch notwendig, sollte der Übergang ruhig und gewissenhaft geplant werden.
Ambulante Pflegedienst
- Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 die kosten in Höhe von 689 Euro bis 1.995 Euro.
- Mehr Transparenz durch gewissenhafte Pflegedokumentation.
- Ihre medizinische Versorgung wird durch den Pflegedienst sichergestellt.
Welche Kosten erwarten mich?
Gesetzlich Versicherte können ab dem Pflegegrad 2 auf staatliche Unterstützung in Form von Pflegegeld vertrauen. Ist die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen, lässt sich abhängig vom Grad eine Pauschale beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes beträgt wie folgt:
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Zusätzlich lässt sich ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro abrufen, der bereits Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1 zusteht. Das Pflegegeld soll aktiv der Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen dienen und die Kosten einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege decken.
Sofern der Betrag in einem Monat nicht gänzlich ausgeschöpft wird, ist eine Gutschrift der Differenz im Folgemonat bis maximal zum Entlastungsbetrag möglich. Auch ein Übertrag ins nächste Halbjahr ist möglich, falls am Ende eines Kalenderjahres Leistungen nicht komplett beansprucht wurden.
Ambulante Pflegedienste als Ansprechpartner
Der wohl wichtigste Ansprechpartner für die Pflege zu Hause sind ambulante Pflegedienstleister. Diese übernehmen bei ihrem Besuch Aufgaben wie die tägliche Hygiene, Hilfe im Haushalt sowie die Unterstützung beim Kochen und Essen. Im Falle medizinisch qualifizierter Fachkräfte gehört auch das Wechseln von Kathetern und Verbänden oder das Setzen von Spritzen zu den Aufgaben der ambulanten Pflegedienste. Hierbei sind strikte Vorgaben im persönlichen Kontakt zu beachten, was sich durch die Corona-Pandemie noch einmal verschärft hat.
Die von einem ambulanten Pflegedienst erbrachten Leistungen lassen sich ab Pflegegrad 2 im Rahmen sogenannter Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Für diese Abrechnung verfügen die Dienstleister über ein Punktesystem, in dem alle Tätigkeiten für die präzise Abrechnung detailliert aufgeführt sind. Maximal können Pflegebedürftige auf 1.995 Euro monatlich als Zuschuss für die Pflegesachleistungen zurückgreifen.
Die Belege des Dienstleisters sind bei der Pflegekasse oder im Falle von Privatpatienten beim privaten Versicherer einzureichen, ergänzt um den Erstattungsantrag. Die Abrechnung findet hiernach direkt zwischen dem Pflegedienstleister und diesem Ansprechpartner statt.
Wissenswertes zur Verhinderungspflege
Das Leben bringt immer wieder unvorhersehbare Herausforderungen mit sich. Beispielsweise ist nicht ausgeschlossen, dass ein pflegender Angehöriger selbst erkrankt oder sich für einige Tage auf Reisen befinden. Um dessen Fehlen auszugleichen, können Angehörige auf eine Verhinderungspflege vertrauen. In diesem Fall springen Pflegehilfskräfte für einen kurzen Zeitraum ein. Dies muss kein professioneller Dienstleister sein, auch Nachbarn oder Freunde können diese Art von Pflege übernehmen. Eine Ausübung der medizinischen Pflege ist diesen jedoch nicht erlaubt.
Die Kosten für eine solche Ersatzpflege übernimmt die Pflegeversicherung für einen Zeitraum von sechs Wochen pro Kalenderjahr. Um diese Leistungen abzurufen, muss wenigstens der Pflegegrad 2 vorliegen und eine häusliche Pflege zuvor über wenigstens sechs Monate stattgefunden haben. Die Anträge auf eine Verhinderungspflege sollten frühzeitig gestellt werden, speziell durch die Corona-Pandemie mit vielen Ausfällen pflegender Angehöriger kann sich die Bearbeitung entsprechender Anträge in die Länge ziehen.
Ambulante Pflegedienst
- Ihre medizinische Versorgung wird durch den Pflegedienst sichergestellt.
- Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 die kosten in Höhe von 689 Euro bis 1.995 Euro.
- Mehr Transparenz durch gewissenhafte Pflegedokumentation.
Verhinderungspflege
- Pflegende Angehörige werden durch die Verhinderungspflege entlastet.
- Sie können wählen zwischen einer Privatperson oder einer 24 Stunden Pflege.
- Die Pflegekasse bezuschusst die Verhinderungspflege ab einem Pflegegrad 2 mit 2.418 Euro.
Stundenweise Seniorenbetreuung – das sollten Sie wissen!
Es ist beeindruckend, wie aufopferungsvoll Angehörige die Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen übernehmen. Leider geht dies nicht 24 Stunden pro Tag. Berufliche und private Verpflichtungen machen es notwendig, zwischendurch einmal Luft zu holen und neue Kräfte zu sammeln. Die Ergänzung der Pflege durch Angehörige im Rahmen einer stundenweise Seniorenbetreuung ist hierfür eine sinnvolle Lösung.
Herzstück dieser Betreuungsform ist das Umsorgen älterer Menschen durch qualifizierte Betreuer. Dies erfolgt im Regelfall im häuslichen Umfeld und umfasst eine Vielzahl typischer Aufgaben und Tätigkeiten des Alltags. Um mehr über die Auswahl des idealen Betreuers, mögliche Tätigkeiten sowie die Kosten und Zuschüsse für eine stundenweise Seniorenbetreuung zu erfahren, haben wir für Sie alles Wichtige zusammengefasst. Unsere Experten zeigen Ihnen zudem sinnvolle Alternativen auf. Bei weiteren Fragen können Sie unsere unverbindliche Beratung nutzen.
Seniorenbetreuung Stundenweise
- Senioren genießen eine gesellige Unterstützung im Haushalt für einige Stunden.
- Rechnen Sie mit einer Betreuungsstunde in Höhe von 25-35 Euro.
- Hat Ihr Angehöriger einen Pflegegrad, so steht ihm ein Entlastungsbetrag, monatlich 125 Euro, zur Verfügung.
Die Rolle der Angehörigen
Ob Seniorenbetreuung oder Grundpflege, in vielen Fällen reicht eine Betreuung durch Angehörige aus. Allerdings sollte die Pflege nicht zur immensen Belastung für die Angehörigen werden. Speziell bei einem vorliegenden Pflegegrad 5 ist eine Betreuung rundum die Uhr notwendig, die körperlich und seelisch ihre Spuren hinterlässt. Hier sollte langfristig über andere Pflegeformen nachgedacht werden, was auf die Unterbringung in einem Pflegeheim hinausläuft.
Angehörige sollten sich hierbei keine Vorwürfe machen, den Pflegebedürftigen einfach „abzuschieben“. Vielmehr geht es um eine sichere, medizinische Versorgung, die ab einem bestimmten Pflegegrad mit Pflegeformen zu Hause nicht mehr zu gewährleisten ist. Bei einem geringeren Pflegegrad kann die Betreuung zu Hause weiterhin möglich sein und allen Beteiligten eine Pflege im vertrauten Umfeld ermöglichen.
Fragen zur Intensivpflege? Unser Ratgeber hilft weiter!
Eine Intensivpflege ist eine immense Herausforderung, für den Betroffenen genauso wie pflegende Angehörige. Diese Form der Pflege wird notwendig, wenn die körperlichen Funktionen des Pflegebedürftigen eingeschränkt oder stark gestört sind. Ein typisches Beispiel ist die Notwendigkeit einer dauerhaften Beatmung, die eine Betreuung rundum die Uhr notwendig macht. Im Rahmen der Kranken- oder Behandlungspflege lässt sich die intensive Pflege sowohl auf der Intensivstation einer stationären Einrichtung als auch im vertrauten Zuhause durchführen.
Die zweite Variante, auch ambulante Intensivpflege genannt, wird von betroffenen Patienten oft besser angenommen. Schließlich kann die betroffene Person in Ihrem häuslichen Umfeld verbleiben. Im Sozialgesetzbuch ist deshalb der Grundsatz „ambulant vor stationär“ fest verankert. Wenn Sie mehr über diese Art der häuslichen Pflege mit allen Vor- und Nachteilen, die Möglichkeiten zur Finanzierung sowie die Beantragung von Zuschüssen erfahren möchten, geben wir Ihnen gerne eine wertvolle Entscheidungshilfe. Nutzen Sie diese bei allen Fragen und kommen Sie beim Wunsch nach einer weiterführenden Beratung direkt auf uns zu!
Intensivpflege
- Ihre Angehörigen werden von professionellen Pflegekräften Tag und Nacht betreut.
- Es gibt Intensivpflege-WG`s, in denen Pflegebedürftige gemeinsam behandelt werden.
- Die Kosten werden in den ersten 28 Tagen anteilig mit 10 Prozent von Ihnen getragen.
Leistungen und Zuschüsse sinnvoll kombinieren
In welchem Umfang Pflegekosten erstattet werden, hängt bei der ambulanten Versorgung und der Seniorenbetreuung vom vorliegenden Pflegegrad ab. Hierbei lassen sich oft Zuschüsse der Kranken- und Pflegeversicherung miteinander kombinieren. Das Thema ist komplex und hängt von der jeweiligen Lebenssituation, dem persönlichen Pflegebedarf und dem finanziellen Rahmen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen ab. Es empfiehlt sich deshalb, auf eine professionelle Pflegeberatung zu vertrauen und sich zum Thema Fördermittel beraten zu lassen. Viele Ausgaben lassen sich zudem steuermindernd nutzen.
Die verschiedenen Fördermittel sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass eigene Zuschüsse fast immer unumgänglich sind. Etwas Eigenkapital sollte eingebracht werden, nur im Extremfall greift das zuständige Sozialamt bei der Finanzierung ein. Auch dies sollte bei einer professionellen Pflegeberatung zur Sprache gebracht werden, um Sicherheit in der schwierigen Lebensphase zu gewinnen.
Nutzen Sie unseren starken Service
Mit unserer Pflegeberatung sichern wir Ihnen eine starke Unterstützung bei allen Fragen zur Pflegefinanzierung zu. Gerne prüfen wir Ihre finanziellen Rahmenbedingungen und erarbeiten für Sie ein geeignetes Pflegekonzept. Unser Experten-Team hilft Ihnen auch bei Themen wie notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Ihren eigenen vier Wänden weiter.
Wenn Sie konkrete Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln benötigen, füllen wir gerne für Sie die Anträge aus und zeigen Ihnen, was formal zu beachten ist. Außerdem zeigen wir Ihnen auf, welche Ansprechpartner Ihnen konkret in Ihrer Wohnregion zur Seite stehen.
Die häufigsten Fragen
Grundlegend ist zwischen der häuslichen Pflege im vertrauten Wohnumfeld des Pflegebedürftigen und der Unterbringung in einem Pflegeheim zu unterscheiden.
Die häusliche Pflege wird durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder in Kombination miteinander durchgeführt. Zu den speziellen Pflegeformen zu Hause gehören die 24-Stunden-Pflege, die Verhinderungspflege und die kurzzeitige Seniorenpflege.
Mit dem Pflegegeld und dem Entlastungsbetrag erhalten Sie ab Pflegegrad 2 gestaffelte Hilfsmittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Steuerrückzahlungen lassen sich ebenfalls vom Pflegebedürftigen nutzen. Falls es zu Umbauten im Wohnbereich kommen soll, um die häusliche Pflege zu erleichtern, lassen sich über Einrichtungen wie die KfW günstige Förderkredite beantragen.
Die meisten der genannten Fördermittel kann ein Pflegebedürftiger beziehen, sofern er einen Pflegegrad von 2 oder mehr nachweisen kann. Hierbei ist eine Kombination vieler finanzieller Mittel möglich.
Die medizinische Pflege darf alleine von examinierten Fachkräften durchgeführt werden. Sie gehört nicht den Aufgabenbereich von Angehörigen und anderen unqualifizierten Personen.
Bei einem geringen Pflegegrad kann die häusliche Pflege vollständig durch die Angehörigen übernommen werden. Bei einem höheren Pflegegrad wird dies zu einer übermäßigen Belastung, hier ist professionelle Hilfe oder die Unterbringung in einem Pflegeheim anzuraten.
Mit Modellen wie der Vertretungs- oder Verhinderungspflege erhalten Angehörige zusätzliche Freiheiten und eine echte Entlastung. Auch die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim ist unter diesen Umständen möglich.