Vorsorgevollmacht – die wichtigsten Informationen im Überblick
Jeder Mensch wünscht sich, möglichst lange im Leben selbstbestimmt über die persönlichen Belange entscheiden zu können. Leider können Unfälle, Krankheiten oder eine Pflegebedürftigkeit dafür sorgen, dass dies temporär oder dauerhaft nicht mehr möglich ist. Jedem Menschen ist deshalb nahezulegen, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorgevollmacht zu befassen. Wir möchten Ihnen erklären, worum es sich bei dieser Vollmacht handelt, wie lange sie gültig ist und was sie genau regelt. Hierbei möchten wir besonders die in der Praxis verbreitete Doppelvertretung vorstellen, ergänzt um die wichtigsten Fragen rundum das wichtige Thema Vorsorgevollmacht.
Generalvollmacht
- Für alle rechtlichen Vertretungshandlungen gilt die Vollmacht.
- Das Gericht wird im Ernstfall einen Vertreter bestimmen, sofern keine Vollmacht vorliegt.
- Bedenken Sie, dass die Generalvollmacht umfangreicher als eine Vorsorgevollmacht ist.
Was genau ist die Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie ein oder mehreren Personen eine Vollmacht. Die Bevollmächtigten haben hierdurch die Aufgabe, rechtsverbindliche Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, falls Sie dies selbst nicht mehr können. In der Praxis droht die Situation, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geschäftsfähig sind. Der oder die berechtigten Personen handeln fortan als „Vertreter im Willen“. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden in Deutschland insbesondere die § 164 ff. BGB. Ohne schriftlich festgehaltene Vollmacht ist das Betreuungsgericht verpflichtet, einen gesetzlichen Betreuer zu benennen.
Ihre Vorsorgevollmacht ist schriftlich aufzusetzen, damit sie Gültigkeit erlangt. Die hierbei bevollmächtigte Person muss volljährig und natürlich selbst geschäftsfähig sein. Wichtig ist, dass Sie bei der Erteilen einer Vorsorgevollmacht der benannten Person uneingeschränkt vertrauen. Schließlich wird diese in Notsituationen Entscheidungen für und über Sie treffen, wenn Sie hierzu gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind.
Für die Vorsorgevollmacht benötigt es keinen Notar und keinen Rechtsanwalt. Wenn Sie unsicher sind, wie die rechtssichere Gestaltung des Dokumentes gelingt, können Sie diese natürlich zu Beratungszwecken aufsuchen. Dies bringt Kosten mit sich, überlegen Sie diesen Schritt deshalb gut. Empfehlenswert ist außerdem, Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVG) zu hinterlassen. Die Kosten sind mit einmalig unter 20 Euro überschaubar. Gerichte sind verpflichtet, eine Nachfrage beim ZVG über eine bevollmächtigte Person zu stellen.
Achtung: Die Vorsorgevollmacht ist nicht identisch mit der Patientenverfügung. Diese ist allerdings eine sinnvolle Ergänzung der Vorsorgevollmacht. Auf der Webseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie die Broschüre „Betreuungsrecht“, die Sie zu diesem Thema informiert.
Was sollte durch die Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Über eine Vollmacht lassen sich Entscheidungen aus diversen Lebensbereichen regeln. Die wichtigsten Bereiche sind:
- gesundheitliche Entscheidungen
- juristische Entscheidungen
- wirtschaftliche Entscheidungen
- persönliche Entscheidungen
Ob die Vollmacht einzelne oder alle Bereiche umfassen soll, legt der Vollmachtgeber selbst fest. Der gesundheitliche Bereich umfasst beispielsweise die Entscheidung über medizinische Behandlungen bis hin zum Freiheitsentzug, falls dieser aus gesundheitlichen Gründen sinnvoll erscheint. Im persönlichen Bereich geht es häufig um Themen wie das Wohn- und Aufenthaltsrecht. Die Vertretung vor Behörden und Gerichten fällt in den juristischen Bereich.
Käufe und Verkäufe im Namen des Vollmachtgebers werden zu den wirtschaftlichen Entscheidungen gezählt. Für einzelne Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht unverzichtbar, beispielsweise beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Je nach Institution und Lebensbereich werden besondere Vollmachten benötigt, speziell wenn es um Bank- und Kreditgeschäfte geht.
Wie Sie feststellen, können die Inhalte einer Vollmacht sehr umfassend sein. Allerdings kann der Bevollmächtigte nicht alles mit der Vollmacht tun. Höchstpersönliche Entscheidungen wurden vom Gesetzgeber bewusst aus der genannten Vollmachtsregelung ausgeschlossen. Hierzu zählen u. a.:
- Eheschließungen
- Adoptionen
- Testamente
- Namensänderungen
Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?
Sobald die Unterschriften geleistet wurden, ist die Vollmacht direkt gültig. Im Text der Vollmacht sollte eindeutig formuliert sein, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgebers erst treffen darf, wenn dieser hierzu nicht mehr selbst fähig ist. Es empfiehlt sich, den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit als expliziten Grund in den Wortlaut der Vollmacht einzubinden.
Sofern keine andere Formulierung gewählt wurde, behält die Vollmacht bis zum Tod des Vollmachtgebers ihre Gültigkeit. Soll die Vollmacht über den Tod hinaus gelten, ist dies explizit im Dokument anzugeben. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Nachlass des Verstorbenen durch den Bevollmächtigten geregelt werden soll.
Solange der Vollmachtgeber weiterhin geschäftsfähig ist, kann er eine bestehende Vollmacht widerrufen. Eine Änderung der Vollmacht ist so lange im beliebigen Umfang möglich. Damit die neue Vollmacht ihre Gültigkeit erhält, ist das veränderte Dokument erneut mit Datum, Ort und den Unterschriften der beteiligten Parteien zu versehen.
Was genau ist eine Doppelvertretung?
Nicht nur eine Person kann als Bevollmächtigter benannt werden. Auch zwei Personen können gleichzeitig mit einer Vollmacht ausgestattet werden. Hier wird von einer Doppelvollmacht oder Doppelvertretung gesprochen. Zwei Grundformen dieser Vollmacht sind zu unterscheiden:
- Einzelvertretung
- Gesamtvertretung
Bei der Einzelvertretung kann ein Vollmachtempfänger unabhängig vom anderen handeln. Bei der Gesamtvertretung ist eine gemeinsame Absprache der Entscheidungen notwendig. In Lebensbereichen, in denen eine schnelle und flexible Entscheidung notwendig ist, bietet sich die Einzelvertretung eher an. Empfehlenswert ist sie außerdem, wenn der Bevollmächtigte über weitreichendes Fachwissen im entsprechenden Bereich der Bevollmächtigung verfügt.
Durch eine Gesamtvertretung lässt sich im Gegenzug einem Missbrauch vorbeugen. Allerdings können hier Konflikte zwischen den Bevollmächtigten drohen, weshalb frühzeitig über eventuelle Konfliktfälle zu sprechen ist.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Mit der Vorsorgevollmacht benennen Sie ein oder mehrere Personen. Diese dürfen Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen in Ihrem Namen treffen, falls Sie es nicht mehr können.
Falls Sie geschäftsunfähig werden und keine Vollmacht erteilt haben, benennt das zuständige Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dies kann im Extremfall eine völlig fremde Person sein.
Die Unterschrift gilt ab dem Zeitpunkt, wenn alle beteiligten Personen ihre Unterschrift geleistet haben. Sie ist bis zum Tod des Vollmachtgebers gültig. Für eine Bevollmächtigung hierüber hinaus ist ein expliziter Vermerk in der Vollmacht vorzunehmen.
Grundsätzlich lassen sich alle Lebensbereiche in eine Vollmacht einschließen. In der Praxis sind dies insbesondere medizinische, wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Entscheidungen.
Jeder Mensch kann im Laufe des Lebens in die Situation kommen, nicht mehr eigenständig entscheiden zu können. Deshalb sollte sich jedermann mit diesem Thema befassen.
Die Erstellung ist kostenlos. Unter Umständen ist die notarielle Beurkundung sowie das Hinterlegen im Zentralen Vorsorgeregister für weniger als 20 Euro ratsam.