Sicherer Alltag: Hilfsmittel für zu Hause
Sie merken es beim Laufen oder beim Einstieg in die Badewanne: Kraft und Beweglichkeit lassen im Alter leider nach. Vieles wird anstrengender oder scheint gar nicht mehr möglich. Doch es gibt Hilfsmittel für zu Hause, die die Selbstständigkeit im Alltag bewahren. Steigt der Bedarf an Unterstützung, erleichtern Hilfsmittel auch die häusliche Pflege. Je nach Zweck finanzieren Kranken- oder Pflegekasse diese Hilfsmittel. Ein Überblick:
- Hilfe im Notfall (Hausnotruf)
- Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind und Defizite ausgleichen (zum Beipiel Hörgeräte oder Rollstuhl)
- Verbrauchsmaterialien im Pflegealltag (zum Beispiel Einmalhandschuhe)
- Hilfsmittel im Bad und für die häusliche Pflege (Pflegebett, Badewannenlift)
Zum Verbrauch bestimmt: Pflegehilfsmittel
Gummihandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz: Um in der häuslichen Pflege die notwendige Hygiene zu wahren, werden meist große Mengen dieser Materialien verbraucht. Die Pflegekasse bezuschusst diese Pflegehilfsmittel deshalb zurzeit mit bis zu 40 Euro im Monat, wenn die betreffende Person einen Pflegegrad hat. Auch Schürzen und Bettschutzeinlagen gehören dazu.
Sie können die Materialien selbst kaufen und mit der Kasse abrechnen. Sie können sich die Mittel, die Sie benötigen, aber auch monatlich von einer Firma liefern lassen. Diese kann dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Pflegehilfsmittel
- Als Pflegehilfsmittel gelten Verbrauchsmaterialien wie Gummihandschuhe und Desinfektionsmittel.
- Mit Pflegegrad haben Sie einen Anspruch auf 40 Euro im Monat dafür.
- Lieferdienste für Pflegehilfsmittel rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Die rettende Verbindung: der Hausnotruf
Das Risiko für Unfälle steigt im Alter. Für alleinlebende Senioren ist dies besonders kritisch, denn im Notfall weiß niemand, dass sie Hilfe benötigen. Der Hausnotruf ist hier die rettende Verbindung: Der Knopf am Armband oder an einer Kette ist immer dabei und kann auch dann gedrückt werden, wenn man im Bad auf dem Boden liegt. Der Alarm geht an die Notrufzentrale.
Über eine Wechselsprechanlage in der Basisstation versucht das diensthabende Personal, mehr Informationen zu Situation zu bekommen und schickt Rettungskräfte los. Je nach Vereinbarung werden auch Angehörige oder Pflegedienst benachrichtigt. Mit dem Hausnotruf haben auch entfernt lebende Angehörige die Sicherheit, dass bei Bedarf schnell Hilfe vor Ort ist. Moderne Systeme sind oft sehr einfach zu verwenden.
Hausnotruf-Anbieter nehmen eine monatliche Gebühr für ihre Bereitschaft. Unter bestimmten Bedingungen bezuschusst die Pflegekasse diese Ausgabe mit 23 Euro im Monat. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Person einen Pflegegrad hat und allein lebt oder mit einem Partner, der im Notfall nicht verlässlich für Hilfe sorgen kann. Mit diesem Zuschuss kann die Gebühr meist voll oder fast vollständig gedeckt werden. Manche Anbieter bewahren auch Haustürschlüssel auf, sodass Rettungskräfte im Notfall schnell durch die Tür kommen.
Hausnotruf
- Die Zentrale wird im Notfalle per Knopfdruck alarmiert – von überall in der Wohnung.
- Für alleinlebende Senioren mit Pflegegrad werden die Kosten übernommen, teilweise auch für Paare.
- Die Einrichtung des Hausnotrufs dauert etwa eine Woche.
Medizinisch notwendige Hilfsmittel
Krankheiten fordern im Alter oft eine besondere Überwachung der Körperfunktionen wie Blutdruck oder Blutzucker. Die entsprechenden Geräte werden vom Arzt bei Bedarf verschrieben und von der Krankenkasse bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro bezuschusst. Aus den Krankheiten entsteht oft auch ein besonderer Bedarf an Medikamenten und anderen Hilfsmitteln.
So übernimmt die Kasse auch Diabetesspritzen oder Inkontinenzeinlagen. Klären Sie vorab, ob Sie sich an ein bestimmtes Sanitätshaus wenden müssen oder ob Sie das verschriebene Mittel überall kaufen können.
Krankheiten und Alter beeinträchtigen auch die Beweglichkeit und die Sinnesorgane. Mobilitätshilfen oder Hörgeräte werden vom Arzt bei Bedarf verschrieben und von der Krankenkasse bezuschusst.
Hörgeräte und Brillen
Nachlassendes Gehör und schwindende Sehkraft sind typische Begleiterscheinungen des Alters und beeinträchtigen den sozialen Umgang. Heutige Hörgeräte sind jedoch sehr leistungsfähig und ermöglichen es, weiter am öffentlichen Leben teilzunehmen. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für ein Basismodell. Brillengläser werden nur bei schweren Fällen und bestimmten Kriterien von der Krankenkasse bezuschusst.
Hörgeräte
- Hörgeräte ermöglichen die Kommunikation mit dem Umfeld ohne Missverständnisse und erhalten so den sozialen Umgang
- Hörgeräte können auch bei Tinnitus helfen
- Bei Rezept übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis zu 1500 Euro.
Hilfsmittel zur Mobilität
Typisch für das Alter sind Beschwerden beim Gehen. Mit Mobilitätshilfen können viele Senioren dennoch ihre täglichen Wege weiter selbst erledigen und am Leben teilhaben. Je nach Bedarf kommen hier Gehstock, Rollator, Rollstuhl oder ein Elektromobil infrage. Voraussetzung für einen Zuschuss oder die Kostenübernahme der Krankenkasse ist ein ärztliches Rezept. Alle Geräte, die dafür infrage kommen, sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Der genaue Ablauf der Beschaffung sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. Manche Krankenkassen arbeiten mit einzelnen Sanitätshäusern zusammen und Sie dürfen die Hilfsmittel nur dort kaufen, wenn Sie einen Zuschuss wollen.
Beim Rolator decken die Zuschüsse der Kassen in der Regel nur ein Standardmodell zwischen 60 und 100 Euro. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt dann maximal 10 Euro. Die leichteren, handlicheren oder klappbaren Modelle sind allerdings teurer. Bei bestimmten Krankheitsbildern werden auch besonders leichte Modelle vom Arzt verschrieben.
Ein Rollstuhl wird bei Bedarf von der Krankenkasse voll bezahlt, es bleibt für den Versicherten nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Wünschen Sie ein Modell, das teurer ist als das verschriebene, müssen Sie die Differenz allerdings selbst aufbringen.
Elektromobile werden vom Arzt verschrieben, wenn so die Selbstständigkeit und Mobilität einer Person aufrecht erhalten werden kann. Das gewählte Modell darf maximal 6 km/h fahren und muss den Anforderungen der ärztlichen Verordnung entsprechen. Sonderwünsche müssen selbst bezahlt werden, ansonsten übernimmt die Krankenkasse die Kosten und es fällt auch hier nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro an.
Die Mobilität im eigenen Haus oder auf dem Weg zur eigenen Wohnung kann auch mit Treppenliften unterstützt werden. Hier zahlt die Pflegekasse bis zu 4000 Euro, wenn ein Bedarf vorliegt.
Alltag zu Hause: Hilfsmittel für Hygiene und Pflege
Wie hilft man sich im Alltag, wenn einfache Bewegungen mühsam werden und das Risiko von Stürzen wächst? Hilfsmittel für zu Hause wie Haltegriffe oder ein Badewannenlift sorgen dafür, dass Senioren sich bei der täglichen Körperpflege weiter sicher fühlen und ihre Selbstständigkeit länger erhalten können. Wächst der Hilfebedarf, erleichtern diese auch die häusliche Pflege.
Der Arzt verschreibt ein Hilfsmittel, wenn er es für notwendig hält. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Viele Hilfsmittel werden aber auch auf Antrag von der Pflegekasse finanziert, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Bequem und nützlich: der Pflegesessel
Je mehr Alter und Krankheit einschränken, desto mehr Zeit verbringen Senioren im Sitzen. Manche haben dafür bereits einen bequemen Sessel, andere nehmen das Sofa. Ein Pflegesessel ist extra für langes Sitzen konstruiert und bietet Funktionen, die gewöhnliche Wohnzimmermöbel nicht haben – von den Verstellmöglichkeiten bis zum Zubehör. Ein Pflegesessel ist deshalb eine wertvolle Hilfe für in der Beweglichkeit eingeschränkte Senioren und für die häusliche Pflege.
Das sind die Vorteile eines Pflegesessels: Er lässt sich bis in eine komplette Liegeposition verstellen und nimmt dabei die Beine mit. Eine integrierte Aufstehhilfe sorgt dafür, dass Senioren diesen Sessel länger selbstständig nutzen können. Bei zunehmendem Pflegebedarf gibt es passendes Zubehör wie einsteckbare Tische oder einen Infusionsständer.
In der Regel muss der Pflegesessel selbst bezahlt werden. Da Funktionen wie die Aufstehhilfe jedoch zur Selbstständigkeit beitragen, kann ein Arzt ein Rezept dafür ausstellen. Dann ist ein Zuschuss von der Krankenkasse möglich. Dies muss jedoch vor dem Kauf geklärt werden.
Pflegesessel
- Die integrierte Aufstehhilfe ermöglicht eine selbstbestimmte Nutzung.
- Bei größerem Hilfebedarf erleichtert der Pflegesessel die häusliche Pflege.
- Die Kosten für den Pflegesessel beginnen bei 1600 Euro und müssen in der Regel privat getragen werden.
Das Bad fürs Alter
Das Bad wird im Alter zur Risikozone. Die notwendigen Bewegungen sind eine Herausforderung, glatte Fliesen eine Rutschgefahr. Doch diese Risikozone lässt sich entschärfen: mit einfachen Hilfsmitteln wie Haltegriffen, Duschstuhl und Badewannenlift, aber auch grundlegend durch einen seniorengerechten Umbau.
Für beides gibt es gute Finanzierungsmöglichkeiten: Die Krankenkasse bezahlt die Hilfsmittel für zu Hause, die der Arzt bei Bedarf verschreibt. Die Pflegekasse bezuschusst unter anderem den Badumbau mit bis zu 4000 Euro, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Auch das Bad in einer Mietwohnung darf umgebaut werden, wenn der Vermieter zustimmt.
Viele Senioren können sich noch lange selbstständig oder mit etwas Hilfe im Bad bewegen. Schwindende Kräfte und Krankheit können jedoch dazu führen, dass eine Person gar nicht mehr allein aufstehen und gehen kann. Mit einem Patientenlifter können auch schwergewichtige Pflegebedürftige von einer Person vom Rollstuhl in die Badewanne oder auf die Toilette gehoben werden.
Patientenlifter arbeiten mit Elektromotoren, die Patienten sitzen in Gurten oder Tüchern. Es gibt mobile und feststehende Modelle. Die Kosten für einen Patientenlifter in der häuslichen Pflege können sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegekasse übernommen werden, manchmal wird auch aufgeteilt. Die Finanzierungsfrage sollte aber vor der Anschaffung geklärt werden.
Komfort und Sicherheit: das Pflegebett
Das Pflegebett hat eine zentrale Funktion in der häuslichen Pflege. Pflegebetten lassen sich per Knopfdruck verstellen, verfügen über eine Aufstehhilfe und erleichtern sowohl pflegebedürftigen Senioren als auch Pflegekräften den Alltag. Die Kosten werden je nach Fall von der Kranken- oder der Pflegekasse übernommen.
Das Pflegebett ermöglicht es zunächst einmal körperlich eingeschränkten Senioren, ihre Position selbst einfach zu verändern – sei es nun in eine sitzende oder liegende Position. Die Aufstehhilfe unterstützt auch die Benutzung der eigenen Kräfte und die Selbstständigkeit, soweit es eben geht. Dank der vielen Funktionen können auch die Pflegekräfte ihre Aufgabe sicher und so schonend wie möglich erfüllen.
Pflegebetten sind bereits ab 750 Euro erhältlich. Je nach Zweck und Zubehör kann es aber teurer werden. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, übernimmt meist die Pflegekasse die Kosten. Der Arzt kann aber ebenfalls ein Pflegebett verschreiben, wenn er es für notwendig hält – dann bezahlt die Krankenkasse. Die Finanzierung sollte vorab geklärt werden.
Bei Patienten, die den ganzen Tag im Bett verbringen müssen, besteht die Gefahr, dass es zum Dekubitus kommt, also zum Wundliegen. Dagegen gibt es Hilfsmittel wie Anti-Dekubitus-Matratzen oder spezielle Kissen, die vom Arzt bei Bedarf verschrieben werden. Hierfür trägt die Krankenkasse die Kosten.
Pflegebetten
- Das Pflegebett bietet Sicherheit und Komfort dank seiner vielen Funktionen.
- Die Position lässt sich auf Knopfdruck verändern – auch aus dem Bett heraus.
- Je nach Fall bezahlen Pflege- oder Krankenkasse das Pflegebett.
Bettaufstehhilfen: So schaffen Sie es noch allein!
Die erste Hürde im Seniorenalltag kommt für manche schon am frühen Morgen: sich aufrichten und aufstehen. Will es nicht mehr richtig klappen, können einfache Hilfsmittel für zu Hause dafür sorgen, dass diese Hürde sicher überwunden werden kann: Haltegriff, Bettleiter, Bettgalgen oder eine Boden-Decken-Stange kommen dafür in Betracht, sofern Sie noch etwas Kraft im Oberkörper und in den Armen haben. Sie sollten diese Hilfsmittel allerdings nur nutzen, wenn Sie keine Schulterverletzung haben.
Bettaufstehhilfen tragen zur Selbstständigkeit im Alter bei. Ihr Arzt kann Ihnen dafür ein Rezept ausstellen. Bei einem Pflegegrad übernimmt auch die Pflegekasse die Kosten. Für Demenzpatienten sind Bettaufstehhilfen nicht geeignet.
Bettaufstehhilfen
- Es gibt viele Varianten: Haltegriff, Bettleiter, Bettgalgen oder Boden-Decken-Stange.
- Bei einem Rezept bezahlt die Krankenkasse das Hilfsmittel, bei Pflegegrad auch die Pflegekasse.
- Nicht geeignet sind Bettaufstehhilfen bei Schulterverletzung oder Demenz.
Die häufigsten Fragen
Der Arzt stellt ein Rezept aus, wenn er feststellt, dass ein Hilfsmittel für den Versicherten notwendig ist – unabhängig davon, was es kostet. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht.
Wenn Ihr Arzt ein Hilfsmittel für notwendig hält, zum Beispiel ein Hörgerät, stellt er Ihnen ein Rezept dafür aus. Dann finanziert die Krankenkasse das benötigte Mittel. Ein Pflegegrad ist dafür nicht Voraussetzung. Einige Hilfsmittel können aber auch bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse, von wo Sie Ihr verschriebenes Hilfsmittel beziehen dürfen. Einige haben Verträge mit Sanitärhäusern und bezahlen nur, was Sie dort erwerben.
Die Kassen bezahlen nur Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Bevor ein Produkt in das Verzeichnis aufgenommen wird, muss der Hersteller die Qualität, die Tauglichkeit und den Nutzen für den Patienten nachweisen.