Pflegeeinrichtungen ab Pflegegrad 2 Zuschüsse sichern

Pflegeeinrichtungen – finden Sie die ideale Wohnform im Alter

Viele Senioren möchten bis zum Lebensende in Ihrer vertrauten Wohnung bleiben. Manchmal ist dies nicht möglich oder der Wunsch nach einem Auszug ist groß, beispielsweise nach dem Tod des Partners. Mit professionellem Personal in einem Pflegeheim oder sozialen Kontakten im gleichen Wohnumfeld lässt sich besser auf die individuelle Lebenssituation eingehen. Abhängig von den persönlichen Gegebenheiten stehen verschiedene Wohnformen zur Auswahl.

Ob betreutes Wohnen, Senioren-WG oder Unterbringung in einem Pflegeheim – je nach Wohnform gibt es unterschiedliche Zuschüsse der Pflegekasse. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden präsentieren, damit Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen die passende Wohnform wählen können.

Das Pflegeheim

Ein Pflegeheim dient zur Vollversorgung von pflegebedürftigen Menschen. Größtenteils werden Einzelzimmer in Pflegeheimen angeboten, ein kleiner Anteil von Doppelbetten ermöglicht Paaren das gemeinsame Leben in solchen Pflegeeinrichtungen. Rundum die Uhr stehen professionelle Pflegekräfte für die Betreuung zur Verfügung, oft lassen sich weitere soziale und medizinische Angebote hausintern nutzen.

Vorteile: Die pflegerische Versorgung ist umfassend und im Bedarfsfall sofort vor Ort vorhanden.

Nachteile: Der Tagesablauf wird durch andere bestimmt. Auch das Wohnen mit anderen Personen in einer Einrichtung sagt nicht jedem Betroffenen zu.

Zuschüsse: Bei Pflegegrad 1 gibt es lediglich den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 werden gestaffelt für die vollstationäre Pflege Beträge zwischen 770 und 2.005 Euro monatlich gezahlt. Achtung: Unterbringung und Verpflegung sind unabhängig hiervon zu zahlen, wobei der Pflegegrad keinen Einfluss auf diese Kosten nimmt.

Pflegeheime

Häusliche Pflege

Mit den Möglichkeiten der ambulanten Pflege lässt sich sehr lange im gewohnten Zuhause bleiben. Allerdings kann der Punkt eintreten, ab dem sich das Leben nicht mehr komplett alleine gestalten lässt. Für die häusliche Pflege wäre in diesem Fall eine 24-Stunden-Betreuungsperson eine gute Wahl. Seriöse Agenturen vermitteln diese speziellen Pflegekräfte, die oft schon innerhalb einer Woche verfügbar sind. Eine Lösung auch für den Übergang, bis die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim möglich wird.

Der Umbau des häuslichen Umfelds zur Barrierefreiheit wird durch die Pflegekasse mit 4.000 Euro pro Maßnahme und Person gefördert. Dies gilt bereits ab dem Pflegegrad 1. Der Zuschuss lässt sich auch beantragen, wenn der Pflegebedürftige im Haushalt eines Angehörigen lebt, der die häusliche Pflege durchführt. Sollte dieser Angehörige kurzzeitig eine Auszeit benötigen oder anderweitig verhindert sein, sind eine Kurzzeitpflege im Heim oder die ambulante Verhinderungspflege wichtige Alternativen. Auch für diese lassen sich Zuschüsse beantragen.

Vor- und Nachteile

Vorteile: Ein Umzug lässt sich verhindern. Das vertraute Zuhause bleibt erhalten und auch der Tagesablauf lässt sich weiterhin frei bestimmen.

Nachteile: Oft ist das Zuhause nicht barrierefrei, so dass Umbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Pflege- und Hilfspersonen müssen jedes Mal ins eigene Zuhause kommen.

Zuschüsse der Pflegekasse: Ab dem Pflegegrad 2 wird den Angehörigen Pflegegeld in Höhe von 316 bis 901 Euro je nach Pflegegrad gezahlt. Auch Pflegesachleistungen durch einen professionellen Pflegedienst lassen sich monatlich mit 689 bis 1.995 Euro je nach Pflegegrad geltend machen. Eine anteilige Kombination dieser Zuschüsse ist möglich. Außerdem wird ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro ab Pflegegrad 1 gewährt, ebenso wie ein Zuschuss von 60 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel.

Seniorenbetreuung Stundenweise

Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen findet im Regelfall in einer eigenen Anlage mit einzelnen Apartments statt. Diese ermöglicht allen Bewohnern ein barrierefreies Wohnen, wobei sich Pflegedienstleistungen hinzubuchen lassen. Gelegentlich befinden sich die Wohneinheiten direkt auf dem Grundstück eines Pflegeheims, ansonsten hilft ein ambulanter Dienstleister. Sehr oft stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung, um gemeinsamen Aktivitäten zu frönen.

Die Wohnform ist für Senioren reizvoll, die noch alleine leben können und gelegentlich auf Hilfe angewiesen sind. Diese wird durch das betreute Wohnen sichergestellt. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Wohnanlagen und ihren Leistungen sind groß – dies gilt auch für die Option, das Apartment zu kaufen oder eine monatliche Miete zu zahlen.

Vorteile: Ein selbstbestimmtes Leben wie zu Hause ist weiterhin möglich. Hierbei ziehen Sie in eine seniorengerechte Wohnung, die einem einfachen Hilfsbedarf entspricht. Zudem lässt sich einfacher Kontakt mit Menschen in der gleichen Lebenssituation aufnehmen.

Nachteile: Eine ambulante Hilfe ist zwar zugesichert, allerdings gibt es keine 24-Stunden-Betreuung. Bei einem höheren Pflegebedarf ist das betreute Wohnen deshalb keine Alternative zum Pflegeheim. Die Miet- oder Kaufkosten für ein Apartment mit betreutem Wohnen liegt außerdem höher als bei einer herkömmlichen Immobilie.

Zuschüsse: Die Pflegekasse sieht das betreute Wohnen als klassisches „Wohnen zu Hause“ an und gewährt Zuschüsse analog zu denen der häuslichen Pflege. Ab Pflegegrad 2 wird somit ein Pflegegeld von 316 bis 901 Euro monatlich gewährt, Pflegesachleistungen durch einen professionellen Pflegedienst lassen sich je nach Pflegegrad mit 689 bis 1.995 Euro abrechnen. Unabhängig von der Pflegestufe wird ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich gewährt, für Hilfsmittel lassen sich außerdem 60 Euro pro Monat geltend machen.

Betreutes Wohnen

Senioren-WG

Einsamkeit ist ein großes Problem vieler Senioren. Eine Senioren-Wohngemeinschaft, kurz Senioren-WG, löst dieses Problem. Zusammen lässt sich die Miete einfacher zahlen, ein eigenes Zimmer und oft auch ein eigenes Bad hat dabei jeder Bewohner. Gemeinsam lässt sich kochen und die Freizeit verbringen, Genaueres hängt vom jeweiligen Wohnumfeld ab. Manche Senioren-WGs werden rein privat organisiert, andere haben öffentliche oder wohltätige Träger. Je nach Einrichtung kommt zudem täglich ein Pflegedienst vorbei oder eine professionelle Hilfskraft ist immer vor Ort.

Vorteile:
Die Gebäude sind seniorengerecht oder Interessenten an einer Senioren-WG können finanzielle Mittel für eine Modernisierung zusammenlegen. Die alltäglichen Ausgaben werden geteilt, wobei eine selbstbestimmte Lebensweise erhalten bleibt. Durch die Mitbewohner ist immer Gesellschaft gegeben, wobei nicht selten enge Freundschaften entstehen.
Nachteile:
Bei einer starken Pflegebedürftigkeit wird die Betreuung vor Ort kaum ausreichen. Auch die Organisation der Senioren-WG spiele hierbei ein, zumal sich viele Senioren nur ungern auf eine Gesellschaft von zunächst völlig fremden Personen einlassen.

Besonderheiten:
Da Senioren-WGs sehr unterschiedlich in Art und Zusammensetzung sind, sollte diese Wohnform vor einem Einzug genau unter die Lupe genommen werden. Das Konzept ist vor allem für gesellige Menschen geeignet, die den Lebensabend mit anderen gestalten möchten. Das Einmieten in eine bestehende WG ist genauso möglich wie der Kauf von Anteilen einer Immobilie.

Zuschüsse:
Eine Senioren-WG ist bei den Zuschüssen der Pflegekasse mit der häuslichen Pflege gleichgestellt. Ab dem Pflegegrad 2 lässt sich somit ein Pflegegeld zwischen 316 und 901 Euro monatlich beantragen, Sachleistungen werden je nach Pflegegrad zwischen 689 und 1.995 Euro monatlich gewährt. Gewährt wird ab dem ersten Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, für Pflegehilfsmittel lassen sich 60 Euro monatlich beantragen.

Gemeinsam lässt sich in der WG eine Präsenzkraft zur Unterstützung im Alltag beauftragen. Für diese wird pro Person 214 Euro monatlich als sogenannter Wohngruppenzuschlag gewährt. Hierfür muss bei den Beteiligten allerdings ein Pflegegrad vorliegen.

Um die Gründung einer Senioren-WG finanziell anzukurbeln, steht pro Person eine Förderung von 2.500 Euro bis zu einem Maximum von 10.000 Euro zur Verfügung. Erneut muss bei allen Beteiligten ein Pflegegrad vorliegen. Mittel zur Anpassung des Wohnraums, beispielsweise für einen Treppenlift, können pro Person mit Pflegegrad mit maximal 4.000 Euro bezuschusst werden. Die Obergrenze pro WG liegt bei 16.000 Euro.

Eine Sonderform der Senioren-WG sind Pflegeeinrichtungen, die auf Demenzkranke oder eine Intensivpflege ausgelegt sind. Diese richten sich an Personen mit sehr hohem Pflegebedarf, wobei eine ambulante Versorgung durch wechselnde Präsenzkräfte obligatorisch ist.

Senioren-WG

Teilstationärer Heimaufenthalt

Wenn Senioren eigentlich noch zu Hause leben, jedoch über einige Stunden des Tages eine besondere Pflege benötigen, ist die teilstationäre Pflege sinnvoll. In der Praxis wird dieses Angebot häufig genutzt, während ein pflegender Angehöriger seiner Berufstätigkeit nachgeht und ansonsten zur Verfügung steht. Ist nachts ein Pflegebedarf gegeben, können Angehörige ebenso wenig auf Ihren eigenen Nachtschlaf verzichten.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege richtet sich an Senioren, die aus bestimmten Gründen für einen begrenzten Zeitraum in ein Pflegeheim ziehen. Dies kann anstehen, wenn die pflegenden Angehörigen selbst durch Krankheit oder Unfall verhindert sind oder für die dringend notwendige Entlastung auf Urlaubsreise sind. Die Kurzzeitpflege ist nie auf Dauer ausgelegt, hilft jedoch bei der Überbrückung von besonderen Lebenssituationen.

Zuschüsse: Jährlich werden für die Kurzzeitpflege bis zu 1.612 Euro gewährt. Die Mittel lassen sich um die Verhinderungspflege ergänzen, deren Zuschuss sich ebenfalls auf 1.612 Euro jährlich beläuft.

Kurzzeitpflege

Intensivpflege – ein wichtiger Ratgeber

Die Intensivpflege stellt für Angehörige und Betroffene eine besondere Herausforderung dar. Sie wird nötig, wenn die Körperfunktionen des Pflegebedürftigen stark gestört oder eingeschränkt sind, beispielsweise bei Bedarf einer dauerhaften Beatmung. In dieser Situation ist eine Hilfe rundum die Uhr notwendig, die sich als intensive Krankenpflege zu Hause oder mit einem stationären Aufenthalt abdecken lässt.

Bei der Pflege zu Hause wird von der ambulanten Intensivpflege gesprochen. Diese ist beliebter, da sich der Pflegebedürftige weiterhin in seinem vertrauten Umfeld aufhalten darf. Im Sozialgesetzbuch ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ fest verankert. Wir zeigen Ihnen gerne Arten, Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten zur Finanzierung bei der ambulanten Intensivpflege auf. Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe geben, auf die Sie bei allen Fragen jederzeit zurückgreifen können.

Intensivpflege

Die häufigsten Fragen im Überblick

Je nach Region und Einrichtung fallen die Kosten für ein Pflegeheim in Deutschland sehr unterschiedlich aus. Im Durchschnitt sollten knapp 2.000 Euro für die Unterbringung und Verpflegung in einem Heim einkalkuliert werden. Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Pflege, die sich ganz oder teilweise durch Zuschüsse der Pflegekasse decken lassen.

Dies kommt auf den Einzelfall an, im Regelfall ist die häusliche Pflege jedoch etwas günstiger. Sie wird außerdem vom Pflegebedürftigen stärker geschätzt, da er weiterhin in seinem vertrauten Wohnumfeld verbleiben kann. Zu bedenken sind beispielsweise Kosten, die für die 24-Stunden-Pflege mit einem eigenen Zimmer und der vollständigen Verpflegung der Pflegeperson entstehen.

Da die Rente oft nicht zum Decken der Pflegekosten ausreicht, übernimmt das Sozialamt die „Hilfe zur Pflege“. Das Geld kann sich das Amt von den Kindern des Pflegebedürftigen zurückholen. Dies passiert jedoch nicht, wenn das Bruttoeinkommen der Kinder unter 100.000 Euro pro Jahr liegt. Das Einkommen eines Partners des Kindes bleibt hierbei unberücksichtigt.

Ja, der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nimmt solche Prüfungen vor. Bei einem konkreten Anlass zur Beschwerde, z. B. schwerwiegenden Mängeln, können Sie sich aktiv an diese Institutionen wenden und eine Meldung hinterlassen.

Online finden Sie umfassende Informationen einzelner Pflegeheime, die für einen ersten Eindruck genügen. Ein „Tag der offenen Tür“ oder sonstiger, persönlicher Besuch ist jedoch durch nichts zu ersetzen. Auch eine Kurzzeitpflege bietet dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen die Möglichkeit, eine Einrichtung und das Leistungsspektrum im Bereich Pflege genauer kennenzulernen.