Kurzzeitpflege Zuschuss bis zu 3220 Euro im Jahr

Wie hilft die Kurzzeitpflege weiter?

Die Bezeichnung Kurzzeit- oder Überbrückungspflege wird verwendet, wenn eine pflegebedürftige Person für einen kürzeren Zeitraum außerhalb ihres Zuhauses gepflegt werden muss. Sie wird vor allem als Entlastung für Angehörige verstanden, die beispielsweise aufgrund einer Geschäftsreise oder eines Urlaubs die Pflege nicht wie gewohnt fortführen können. Auch in Lebensphasen der Veränderung bietet sich diese kurzfristige Pflege an.

Kurzzeitpflege

Problemsituationen mit der Kurzzeitpflege meistern

Es gibt viele Lebenssituationen, in denen die gewohnte Pflege eines Angehörigen nicht weitergeführt werden kann. Damit keine Notlage eintritt, hat der Gesetzgeber mit der Kurzzeitpflege eine Alternative eingeführt. Die kurzfristige Pflege schließt zudem eine drohende Versorgungslücke, wenn eine Person plötzlich auf häusliche Pflege angewiesen ist oder ein höherer Pflegebedarf vorliegt. Stationäre und zertifizierte Einrichtungen springen in dieser Situation ein – 24 Stunden pro Tag und 365 Tage im Jahr.

Neue Freiräume für Familie und Freunde

Damit die neue Pflegesituation gemeistert werden kann, müssen Angehörige keine lange Vorlaufzeit einplanen. Sofern gerade kein Angehöriger für die Pflege bereitsteht, ist der Kurzzeitpflegeplatz die ideale Lösung. Die stationäre Unterbringung ist hierbei obligatorisch, um eine umfassende Versorgung des Bedürftigen sicherzustellen.

Die Länge hängt von der individuellen Lebenssituation ab, typisch sind wenige Tage bis zu maximal acht Wochen. Die medizinische Versorgung steht hierbei im Mittelpunkt, je nach Einrichtung um eine soziale oder persönliche Betreuung ergänzt.

So lässt sich die Kurzzeitpflege richtig nutzen

Durch die Kurzzeitpflege gewinnen Angehörige Zeit, sich auf neue Lebensumstände einzustellen und ohne Druck zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Diese Umstände können schwere Erkrankungen, Unfälle oder ein Todesfall sein, die einen pflegenden Angehörigen oder den Pflegebedürftigen selbst betreffen können. Unter diesen Umständen kann eine Pflege zu Hause oder ein längerer Aufenthalt in einem Krankenhaus nicht möglich sein. Durch den Sozialdienst der einzelnen Einrichtungen ist eine schnelle Abwicklung der Kurzzeitpflege zugesichert.

Ob es zu einer Überbrückungspflege kommt, muss nicht alleine nach gesundheitlichen Kriterien entschieden werden. Vielmehr kann die gewohnte Versorgung im vertrauten Umfeld schlichtweg für eine kurze Zeit ausgesetzt werden müssen. Der Grund kann die Renovierung von Haus oder Wohnung sein, beispielsweise um einen Treppenlift einzubauen oder den Wohnraum seniorengerecht zu gestalten. So trägt die Unterbringung in der Kurzzeitpflege zu einer selbstbestimmteren und lebenswerteren Zukunft bei.

Sollte die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig sein und steht aktuell kein freier Platz zur Verfügung, greift die Notfallpflege ebenfalls. Die Pflegeform ist außerdem ratsam, wenn der Pflegende selbst kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum erkrankt. Dies tritt bei der täglichen Pflege nicht selten ein, da diese mit einer hohen körperlichen und seelischen Belastung einhergeht. Die externe Kurzzeitpflege kann für die Angehörigen zu einer spürbaren Entlastung werden, die sich beispielsweise im Rahmen eines Urlaubs ausleben lässt.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Der Anspruch auf eine reguläre Kurzzeitpflege mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse besteht bei allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5. Der Anspruch gilt für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr. Über diesen Zeitraum hinweg übernehmen die Pflegekassen die anfallenden Kosten pauschal mit einem Betrag von aktuell 1.612 Euro. Falls ein zusätzlicher Anspruch auf Pflegegeld besteht, wird dies maximal über vier Wochen in halber Höhe ausgezahlt.

Die Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich, sofern das Budget nicht bereits durch eine Pflegemaßnahme aufgebraucht ist. So können maximal 1.612 Euro hinzukommen. Je mehr Tage für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, reduziert sich der Zuschuss für die Kurzzeitpflege entsprechend.

Theoretisch ist somit eine Aufstockung auf maximal 3.224 Euro denkbar. Auch eine räumliche Einschränkung liegt vor, maximal acht Wochen pro Jahr wird ein Aufenthalt in zertifizierten Pflegeeinrichtungen bezuschusst. Letztlich lassen sich die Leistungen nur nutzen, wenn die pflegende Person sich für wenigstens sechs Monate um den Pflegebedürftigen gekümmert hat.

Der Kurzzeitpflegeplatz ist im Vorfeld zu beantragen, da die Pflegekasse nicht rückwirkend für die Kosten aufkommt. Sollten die Aufwendungen für die Unterbringung höher als die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ausfallen, ist die Differenz durch den Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Falls das Geld fehlt, kann das Sozialamt hierfür einspringen. Zuvor wird geprüft, ob die Angehörigen die Kosten unter Umständen selbst tragen können. Diese Kosten lassen sich allerdings als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, das Finanzamt berät gerne zu diesem Thema.

Achtung: Diese Ausnahmen sollten Sie kennen!

Eine Unterbringung ist sogar möglich, wenn keine Pflegestufe vorliegt. Dies gilt, falls die Pflegebedürftigkeit plötzlich durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall eingetreten ist. Hier wird von einer Übergangspflege gesprochen, die lediglich der Überbrückung eines pflegerischen Engpasses dient. Sie stellt die grundlegende Versorgung der betroffenen Person sicher und ist nicht als klassische Entlastungspflege zu beantragen.

In der Praxis zeigt sich der zu erwartende Pflegebedarf sehr häufig im Rahmen eines Aufenthaltes im Krankenhaus. In diesem Fall ist der zuständige Sozialdienst der richtige Ansprechpartner und die Kostenübernahme kann über die Krankenkasse statt der Pflegekasse beantragt werden. Eine ähnliche Ausnahme besteht, wenn es sich bei der stationären Unterbringung um eine Reha- oder Vorsorgemaßnahme handelt. In allen Fällen sollte geprüft werden, ob die Unterbringung für einen Angehörigen möglich ist und sogar in den Kosten mit übernommen wird.

Kein Stress dank frühzeitiger Planung

Die Überbrückungspflege sollte nicht alleine als Entlastung, sondern als wertvolle Zeit zum Handeln und Entscheiden verstanden werden. Selbst in scheinbar ausweglosen Situationen lässt sich so leichter ein klarer Kopf gewinnen, um kurz- oder langfristig die Lebenssituation neu zu gestalten.

Achten Sie jedoch darauf, bei einer abschätzbaren Kurzzeitpflege wie einem geplanten Urlaub frühzeitig einen Kurzzeitpflegeplatz zu beantragen. Speziell in der Ferienzeit kann es zu Engpässen kommen und der Pflegebedürftige muss in einer entlegenen Einrichtung untergebracht werden.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Bei einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 die Pflegekasse, ohne Pflegegrad kann unter Umständen die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Sofern ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, kann zu den 1.612 Euro noch einmal der gleiche Betrag pro Jahr hinzukommen.

Stellt sich der Pflegebedarf während einer Zeit im Krankenhaus heraus, ist der hier ansässige Sozialdienst der erste Ansprechpartner. Dieser berät umfassend und stellt alle wichtigen Unterlagen zusammen. Auf den Webseiten der Pflege- und Krankenkassen in Deutschland lassen sich außerdem alle wichtigen Dokumente für die Antragstellung finden.

Pauschal gibt es hier keinen Richtwert, die Wartezeit hängt immer von der jeweiligen Pflegeeinrichtung ab. Grob sollten Interessenten an der kurzzeitigen Pflege eine Wartezeit von vier Wochen einplanen. Ein Versorgungsengpass kann gerade in Ferienzeiten drohen, so dass Sie hier noch früher bei einer gewünschten Einrichtung anfragen sollten.

Ja, dies ist problemlos möglich. Viele Angehörige nutzen diesen Grund der Kurzzeitpflege, um neue Kräfte zu sammeln.