Testament – die wichtigsten Informationen im Überblick
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Formalitäten zu klären. In einer Zeit großer Trauer ist es nicht einfach, den Nachlass des Verstorbenen zu regeln. Um Streit zwischen den Erben zu verhindern, ist das Aufsetzen eines Testaments zu Lebzeiten zur Klärung des Nachlasses anzuraten.
Ein handschriftliches Testament ist schnell geschrieben, bringt jedoch einige rechtliche Rahmenbedingungen mit sich. Werden diese nicht beachtet, kann es schnell zur Anfechtung des Testaments kommen. Lernen Sie im Folgenden die wichtigsten Testamentsarten und Formalitäten kennen, die Sie rundum die Nachlassregelung bedenken sollten.
Testament
- Nur wenn das Testament handschriftlich und mit Unterschrift versehen wird, ist es gültig.
- Eine Erstellung des Testaments kann persönlich oder notariell vollzogen werden.
- Je nach Ihrem Geschäftswert können die Notarkosten sehr unterschiedlich ausfallen.
Was genau ist mit Testament gemeint?
Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie Ihren Nachlass nach dem Tod regeln können. In diesem Dokument legen Sie fest, was Ihr Partner, Ihre Kinder, Freunde und sonstige Personen und Institutionen aus Ihrem Erbe erhalten sollen.
Fehlt ein schriftliches Testament, kommt es zu einer Verteilung des Erbes nach den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Erbrechts. Mit einem eigens aufgesetzten Testament heben Sie sich teilweise über die gesetzlichen Vorgaben hinweg. Enge verwandte wie Partner oder Kinder haben jedoch weiterhin ein Anrecht auf ihren Pflichtanteil, Falls Sie zu Lebzeiten Veränderungen im Testament vornehmen möchten oder dieses Widerrufen wollen, haben Sie hierzu jederzeit die Möglichkeit.
Die wichtigsten Testamentsarten im Überblick
Es gibt verschiedene Varianten und Formen von Testamenten in Deutschland. Welches Testament für Ihre Zwecke geeignet ist, hängt von Ihren Lebensumständen und den Wünschen bei der Verteilung des Erbes ab. Grundlegende Einblicke in die verschiedenen Varianten gibt Ihnen die folgende Übersicht:
Handschriftliches Testament
Hier verfassen Sie alleine und ohne fremde Hilfe Ihr Testament. Das Dokument ist von Hand zu schreiben, muss gut lesbar und von Ihnen unterschrieben sein. Auf einen Notar wird nicht zurückgegriffen, so dass Sie auch Änderungen an Ihrem letzten Willen eigenmächtig vornehmen können.
Es empfiehlt sich, das handschriftlich aufgesetzte Testament im Zentralen Testamentsregister der Bundesrepublik Deutschland zu hinterlegen. Hierdurch reduzieren Sie die Risiken, dass Ihr Testament nach dem Tode nicht gefunden wird oder in betrügerischer Absicht verfälscht wird. Beachten Sie außerdem, dass es ohne die Hilfe eines Notars keine Rechtssicherheit gibt, dass Ihr Erbe wie von Ihnen gewünscht verteilt werden kann.
Notarielles Testament
Wenn Sie Rechtssicherheit für Ihren letzten Willen gewinnen möchten, ist das notarielle Testament die richtige Entscheidung. Gemeinsam mit diesem formulieren Sie Ihr Testament aus und profitieren von einem umfassenden Fachwissen des Experten im deutschen Erbrecht. Gerade bei komplexen Herausforderungen oder speziellen Wünschen bei der Erbverteilung ist die notarielle Lösung zu bevorzugen.
Der wesentliche Nachteil sind die anfallenden Kosten für den Notar. Verfügt Ihr Erbe über einen Wert von 10.000 bis 20.000 Euro, sollten Sie grob im 100 Euro rechnen. Für ein Erbe im sechsstelligen Bereich fallen schnell mehrere Hundert Euro als Nebenkosten an. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen in Ihrem Testament vornehmen, sind die Kosten erneut einzurechnen.
Öffentliches Testament
Ein öffentliches Testament ist nichts anderes als ein notarielles Testament. Die beiden Begrifflichkeiten sind seit vielen Jahrzehnten etabliert und bezeichnen die gleiche Sache. Verwenden Sie deshalb die beiden Begrifflichkeiten synonym.
Berliner Testament
Eine spezielle Variante, die sich primär an Eheleute oder Lebenspartner richtet, ist das Berliner Testament. Herzstück dieser Variante ist die Regelung, dass im Falle des Todes eines der beiden Partner der andere Partner zum Alleinerben des Nachlasses wird. Beide Partner halten zudem einen endgültigen Erben fest, falls es zum Ableben beider Personen kommt. In diesen meisten Fällen handelt es sich um die Kinder des Paares oder eines einzelnen Partners.
Werden zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen gewünscht, müssen diesen beide Partner zustimmen. Dies kann je nach Lebenssituation und Entwicklung der Partnerschaft zu Streit führen. Außerdem ist zu erwarten, dass auf den gleichen Nachlass im Laufe der Jahre zweimal Erbschaftssteuer zu entrichten ist.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist nicht das gleiche wie ein Testament. Rechtlich ist die Vertragsart bindender, der eine im Vertrag angegebene Person als Alleinerben einsetzt. Erbverträge zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen, ist mit einem großen Aufwand verbunden. Typisch ist das Aufsetzen eines Erbvertrages zur Regelung der Unternehmensnachfolge, auch bei Eheleuten kommt der Abschluss gelegentlich vor.
Der Vertrag ist wie die öffentliche Nachlassregelung über einen Notar aufzusetzen, wobei entsprechende Testamentskosten anfallen. Dies gilt auch für eventuelle Anpassungen, denen beide Seiten zustimmen müssen.
Testament und Pflichtteil
Viele Erblasser wünschen sich, dass ihr Testament die gesetzliche Erbfolge bei der Verteilung des Nachlasses umgeht. Leider ist dies nach der deutschen Gesetzgebung nicht möglich. Nahen Verwandten wie dem Ehepartner oder Kindern des Erblassers steht immer ein Pflichtteil zu. Dies lässt sich auch nicht durch ein öffentliches oder handschriftlich verfasstes Testament umgehen.
Der beanspruchbare Teil beläuft sich auf maximal 50 Prozent des gesamten Erbes. Personen, die diesen Anteil beanspruchen können, sind:
– der Ehepartner
– der eingetragene Lebenspartner
– die Kinder (leiblich und adoptiv)
– die Eltern (falls keine Kinder vorhanden sind)
Über die geplante Verteilung des Erbes sollte frühzeitig mit allen Mitgliedern der Familie gesprochen werden. Ansonsten kommt es schnell zu Streitigkeiten ums Erbe, selbst wenn dieses durch den schriftlichen, letzten Willen eindeutig geklärt wurde.
Die häufigsten Fragen
Mit einer Schenkung überlassen Sie zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens an eine begünstige Person. Hierbei wird eine Schenkungssteuer fällig. Die Variante gibt Ihnen die Sicherheit, volle Kontrolle über die Weitergabe Ihres Eigentums auszuüben.
Ja! Im Testament können Sie einzelne Personen festhalten, die Sie als Erben ausschließen möchten. Dies nimmt jedoch keinen Einfluss auf den Pflicht-Erbteil, der engsten Familienmitgliedern weiterhin zusteht.
Als Vermächtnis wird eine einzelne und gezielte Zuwendung bezeichnet, von der eine Person oder Organisation profitieren kann. Durch die explizite Ausweisung wird das entsprechende Gut aus der Erbmasse herausgerechnet, so dass hierauf auch keine Erbschaftssteuer zu entrichten ist.