Was genau ist mit Verhinderungspflege gemeint?
Die Verhinderungs- oder Ersatzpflege spielt in der häuslichen Pflege eine Rolle, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege eines Mitmenschen übernehmen. Diese pflegenden Personen können selbst einmal verhindert sein, beispielsweise durch private Termine oder den wohlverdienten Urlaub. Über den Zeitraum der Abwesenheit hinweg muss eine andere Person die Pflege übernehmen.
- die Pflege im eigenen Zuhause stattfindet.
- die reguläre Pflegekraft verhindert ist.
- eine andere Person zeitweilig die Pflege übernehmen soll.
In der Praxis wird die Verhinderungspflege besonders häufig angefragt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen und sich eine Auszeit wünschen bzw. beruflich oder privat verhindert sind.
Die häusliche Versorgung durch ein oder mehrere Personen steht hierbei weiter im Vordergrund. Für die Ersatzpflege stehen Freunde und Bekannte genauso zur Auswahl wie ein professioneller Pflegedienst oder eine Kombination aus diesen Lösungen.
Verhinderungspflege
- Entlastung pflegender Angehöriger im Falle einer Verhinderung
- Auswahl zwischen privater Pflege und 24-Stunden-Pflegekraft möglich
- Bezuschussung ab dem Pflegegrad 2 bis zu 2.418 Euro.
Welche Kosten werden bei der Ersatzpflege erstattet?
Die Kostenerstattung hängt vom Pflegegrad und der Art der Vertretung ab. Grundsätzlich haben alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 einen Anspruch auf ein Verhinderungspflegegeld. Dieses beläuft sich auf maximal 1.612 Euro pro Jahr. Reicht dieser Betrag nicht für die Ersatzpflege aus oder findet diese länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr statt, hat der Betroffene den Differenzbetrag selbst zu zahlen.
- Sofern ein Verwandten bis hin zum zweiten Verwandtschaftsgrad die Pflege übernimmt oder ein sonstiger Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person lebt, steigt die Kostenerstattung auf das 1,5-fache des genannten Betrags. Zusätzlich lassen sich Fahrtkosten und ein eventueller Verdienstausfall der pflegenden Person möglich.
- Liegt kein enges Verwandtschaftsverhältnis vor, lässt sich maximal der genannte Zuschuss von 1.612 Euro für die Ersatzpflege beantragen. Eine Überweisung des Geldes erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person oder die Ersatzpflegekraft.
- Übernimmt die Verhinderungspflege ein professioneller Dienstleister, beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst, übernimmt die Pflegekasse maximal den Betrag von 1.612 Euro.
Ist eine Verrechnung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich?
Eine Kombination ist möglich, wobei die Kurzzeitpflege bis zu 50 % angerechnet werden kann. Dies geht ausschließlich, wenn ein entsprechender Betrag für die Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde. Der insgesamt bereitgestellte Beitrag würde hierdurch von 1.612 Euro auf 2.418 Euro steigen.
Pflegereform 2021 und ihre Folgen
Ab 2021 ist ein neues Budget für die Ersatzpflege vorgesehen. Die hiermit verbundene Pflegereform sieht vor, die Zuschüsse für Kurzzeit- und Verhinderungspflege komplett zusammenzulegen. Zusammen ergibt sich ein Entlastungsbudget, das 3.300 Euro erreicht. Über den Einsatz des Geldes können der Pflegebedürftige und seine Angehörigen frei und flexibel bestimmen.
Dies soll die Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtern, damit der genannte Höchstbetrag regelmäßig in Anspruch genommen werden kann. Auch die Voraussetzung, dass wenigstens eine Pflegezeit von sechs Monaten bestand, soll mit der Pflegereform abgeschafft werden.
Die Regelung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einfach auf das Entlastungsbudget zuzugreifen und eine schnellere Hilfe in der jeweiligen Pflegesituation zu erhalten.
Der Betrag soll damit auch für eine länger andauernde Verhinderungspflege verfügbar sein. Findet eine stundenweise Pflege statt, soll nach der Region ein Anteil von 40 Prozent des Budgets pro Jahr bereitstehen.
Die häufigsten Fragen
Für den Anspruch auf Verhinderungspflege sollte der Pflegebedürftige dem Pflegegrad 2 bis 5 zugeteilt worden sein. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Pflegebedürftigkeit für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten vorliegt und die Betreuung im häuslichen Umfeld stattfindet. Die Mindestdauer der häuslichen Pflege könnte im Rahmen der Pflegereform 2021 fallen. Erfolgt die Pflege bislang durch einen ambulanten Pflegedienst, lässt sich keine Verhinderungspflege beantragen.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Wochen pro Kalenderjahr, also 42 Tage.
Die Aufteilung der 42 Tagen pro Kalenderjahr darf flexibel nach den Vorstellungen des Pflegebedürftigen erfolgen. So ist eine Einteilung in Stunden, Tage oder Wochen möglich.
Soll das Pflegegeld für einen Zeitraum von Stunden in Anspruch genommen werden, findet eine Weiterzahlung in voller Höhe für die Tage der stundenweisen Verhinderungspflege statt. Hier findet also keine Anrechnung einzelner Stunden statt. Diese Situation ist vor allem bei Personen mit Demenz oder einem erhöhten Pflegebedarf eine sinnvolle Alternative, damit Angehörige beruhigt in Urlaub fahren oder andere private Termine wahrnehmen können.
Um eine Kostenerstattung für die Verhinderungspflege zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Die Antragstellung sollte im Vorfeld stattfinden, ist jedoch auch noch nachträglich möglich. Die Pflegekasse hält spezielle Vordrucke für die Verhinderungspflege bereit. Finden über den Zeitraum der Ersatzpflege Abrechnungen von Leistungen ab, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst, sind diese Nachweise für die Kostenerstattung zwingend bei der Pflegekasse einzureichen.
Die Antragstellung sollte über den Vordruck erfolgen, den Ihnen die Pflegekasse online kostenlos bereitstellt. Im Antrag sind nur wenige grundlegende Angaben zur anstehenden Ersatzpflege einzutragen, beispielsweise die geplante Dauer und der Grund für die notwendige Verhinderungspflege. Es empfiehlt sich, im Vorfeld Kontakt mit der Pflegekasse zu suchen und sich über die konkrete Situation beraten zu lassen. Speziell bei der allerersten Beantragung einer Ersatzpflege lassen sich so viele Hürden und Probleme frühzeitig beseitigen. Falls Sie Erfahrung mit dem Thema Verhinderungspflege haben, können Sie den Antrag auch nachträglich einreichen.
1. Wann genau wird die Verhinderungspflege benötigt?
2. Über welchen Zeitraum hinweg erstreckt sich die geplante Verhinderungspflege?
3. Welche Person oder welcher Personenkreis übernimmt die Ersatzpflege?
4. Wie viel zahlen Sie für die Pflege im geplanten Zeitraum?
Die Durchführung einer Verhinderungspflege ist nicht meldepflichtig und somit steuerfrei, sofern sie von einem direkten Verwandten durchgeführt werden. Bei Verwandten zweiten Grades oder Freunden kommt es darauf an, in welcher Höhe diesen eine Aufwandsentschädigung für die Ersatzpflege gezahlt wird.Die Ersatzpflege wird meldepflichtig, sobald die gezahlte Aufwandsentschädigung über die Höhe des jährlich zustehenden Pflegegeldes steigt. Unterhalb dieser Grenze ist die Ersatzpflege in jedem Fall steuerfrei. Es empfiehlt sich, bei höheren Leistungen frühzeitig Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
In der Praxis wird die Ersatzpflege häufig durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Auch die stationäre Unterbringung über den Zeitraum der Verhinderungspflege hinweg ist denkbar. Wichtig ist, dass die Unterbringung in einer von der Pflegekasse akzeptierten Einrichtung erfolgt. Genau kann die Verhinderungspflege von Familie, Freunden oder Nachbarn übernommen werden. Dies empfiehlt sich bei einem geringen Pflegebedarf der betroffenen Person, so dass keine spezielle Qualifikation oder Ausbildung für die Pflege vorliegen muss.
Beide Pflegearten dienen dazu, einen kürzeren Zeitraum des Pflegebedarf zu überbrücken, falls die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Mit erfolgreicher Umsetzung der Pflegereform 2021 werden beide Arten der Pflege zusammengefasst, so dass keine direkte Differenzierung mehr stattfindet. Die wichtigsten Unterschiede sind:
Die Verhinderungspflege ersetzt die gewohnte häusliche Pflege. Sie findet im Regelfall zu Hause statt, kann temporär jedoch in eine Pflegeeinrichtung verlagert werden. Die Pflege führen Freunde, Verwandte oder ein Pflegedienst durch. Die Kostenerstattung beträgt 1.612 Euro pro Jahr und kann auf 2.418 Euro als 50-prozentiger Anteil der Kurzzeitpflege gesteigert werden, falls diese noch nicht beansprucht wurde.
Die Kurzzeitpflege beläuft sich auf maximal acht Wochen und findet vollstationär in einem Pflegeheim statt. Zusammen mit der Verhinderungspflege ist eine Aufstockung der Ersatzleistungen auf 3.224 Euro möglich. Die Pflege erfolgt durch professionelle Fachkräfte in der jeweiligen Einrichtung. Beachten Sie, dass Sie für zusätzlich anfallende Kosten wie Unterbringung und Verpflegung selbst aufkommen müssen.